- Vertragsgegenstand Anmietung eines Wohnmobils, Reiseleistungen bzw. die Gesamtheit einer Reise schuldet der Vermieter nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag -insbesondere die §§ 651 a-I BGB- finden keine Anwendung. Das bei Übergabe des Fahrzeuges gemeinsam ausgefüllte Übergabeprotokoll ist zu unterzeichnen und Gegenstand des Mietvertrags.
- Mietpreis Der Mietpreis wird nach der jeweils gültigen Saisonpreisliste berechnet. Im Mietpreis enthalten sind:
- Übergabepauschale Höhe der Summe nach der jeweiligen Saisonpreisliste, diese beinhaltet:
- Zahlungsbedingungen Bei Vertragsabschluss sind 30% der Gesamtsumme des Mietvertrags innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Der Restbetrag ist bis 20 Tage vor Mietbeginn fällig.
- Kaution Bei Übergabe des Wohnmobils ist eine Kaution in Höhe von 1.000 € in bar zu hinterlegen. Bei schadensfreier und vertraglich festgelegter Rückgabe wird diese wieder ausgezahlt. Entstandene Ansprüche des Vermieters, wie z.b. fehlende Ausstattungsgegenstände, Beschädigungen, etc., werden mit der Kaution verrechnet.
- Stornierungen durch den Mieter Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Der Vermieter räumt dem Mieter ein vertragliches Rücktrittsrecht in folgendem Umfang ein: bis zu 60 oder mehr Tage vorher 20% der Gesamtsumme, bis zu 21 Tage vorher 60% der Gesamtsumme, weniger als 21 Tage vorher 95% der Gesamtsumme. Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen!
- Ersatzfahrzeug Kann die gebuchte Fahrzeugkategorie nicht zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares Fahrzeug bereitzustellen. Sollte ein kleineres, oder günstigeres Fahrzeug angeboten oder akzeptiert werden, wird die Miet- Differenz erstattet. Bei einem höheren Mietpreis trägt der Vermieter die Differenz, jedoch nicht hierdurch entstehende eventuell höhere Neben- kosten, z.B. Fähr- oder Mautkosten.
- Wohnmobilrückgabe und Reinigung Das Fahrzeug muss pünktlich im vertraglich festgelegten Zustand zurückgegeben werden. Ansonsten erfolgt eine Weiterberechnung der Mietkosten, sowie Ausfallkosten durch nicht mögliche, oder verspätete Weitervermietung, je angefangene Stunde 25 €.
- Fahrer/Führerschein Berechtigter Fahrer des Wohnmobils ist nur, wer im Mietvertrag einge- tragen ist, mindestens 23 Jahre alt ist und seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. B ist. Voraussetzung für die Fahrzeugübergabe ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins und Ausweispapieren.
- Pflichten des Mieters Der Mieter hat für die Benutzung maßgebliche Vorschriften und technische Regeln zu beachten, das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln. Das Wohnmobil ist ordnungsgemäß zu verschließen.
- Haftung des Mieters Der Mieter haftet bei:
- Verhalten bei Unfällen Im Falle eines Unfalls darf ein Schuldanerkenntnis nicht abgegeben werden; der Vermieter ist unverzüglich telefonisch zu informieren. Die Meldung an die Versicherung übernimmt der Vermieter. Es ist für eine Unfallaufnahme durch die Polizei zu sorgen. Entwendungsschäden sind dem Vermieter sofort zu melden und eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Namen, Adressen und Fahrzeugkennzeichen beteiligter Personen sind zu notieren und mit einer Skizze und Unfall-, bwz. Schadensbeschreibung an den Vermieter weiterzugeben.
- Wartung und Reparaturen Kosten für Wartung, Reparaturen und Verschleißschäden trägt der Ver- mieter wenn sie nicht auf unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges zurückzuführen sind. Reparaturen bis 70 € können ohne Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden und werden gegen Vorlage der Rechnung erstattet.
- Unerlaubte Nutzung - Weitervermietung an Dritte
- Auslandsfahrten Auslandsfahrten in Länder der EU, Kroatien, Norwegen und die Schweiz sind möglich. Reisen außerhalb der EU sind -wenn überhaupt- nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
- Haftung des Vermieters Eine unmittelbare Haftung des Vermieters gegenüber dem Mieter wird im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen. Der Vermieter haftet für alle dem Mieter entstandenen Schäden, soweit Deckung im Rahmen der abgeschlossenen Versicherung besteht. Die Geltend- machung darüber hinausgehender Ansprüche ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht für solche Schäden, die dem Mieter dadurch entstehen, dass der Vermieter durch Ausfall des Wohnmobils vor Mietbeginn nicht in der Lage ist, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter haftet auch nicht für Schäden, die durch einen Ausfall des Fahrzeugs während der Mietzeit entstehen, hierfür treten die Leistungen des Schutzbriefs ein. Dies gilt nicht, wenn den Vermieter ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verschulden trifft.
- Sonstiges Die Bedingungen des Vertrags gelten ausschließlich; es sei denn, dass Vermieter und Mieter etwas anderes schriftlich vereinbart haben. Sollten ein oder mehrere Punkte des Vertrages nichtig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Punkte oder des gesamten Vertrages zur Folge.
- Haftpflichtversicherung bis 100 Mio.€ pauschale Deckungssumme, max. 15 Mio.€ je geschädigter Person
- Vollkasko mit 1.000 € /Teilkasko mit 1.000 € Selbstbeteiligung je Schadensfall
- vorgeschriebene Mehrwertsteuer
- Verschleißreparaturen und Wartung
- 250 Freikilometer je Miettag; jeder weitere km 0,35 €
- ab 14 Miettagen sind alle Kilometer frei
- das Fahrzeug wird voll getankt übergeben und ist so zurückzugeben, ansonsten fällt zu den Betankungskosten eine Aufwandspauschale von 20 € an
Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz-, Fährgebühren, Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Fremdschäden oder Fremdeinwirkungen wie z.B. Reifenschäden, Motorschäden o.ä. können dem Vermieter nicht angelastet werden.
- betriebsbereite Übergabe des Fahrzeuges
- ausführliche Wohnmobileinweisung und Rücknahme
- Gasflaschen, WC-Chemikalien, Verlängerungkabel, Schukostecker-Set, Markise, Fahrradträger
- Schutzbrief bei Immobilität durch Unfall, Panne oder Schäden am Aufbau
- Kontrolle von Öl- und Kühlwasserstand, sowie korrektem Reifendruck
- kein Transport von explosiven, entzündlichen oder anderen gefährlichen Stoffen
- kein Befahren von Gelände oder ungeeigneten Straßen
- Verwendung der Motorbremse beim Befahren von Bergstraßen Schäden am oder im Fahrzeug, egal welcher Art sind sofort zu melden!
- Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- Fahren unter Einwirkung von Alkohol, Drogen und bei Übermüdung, sowie Unfallflucht
- Nichtbeachtung der Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen und Verkehrsbestimmungen des jeweiligen Reiselandes
- Benutzung durch unberechtigte Fahrer
- Nichtbeachtung von Durchfahrtshöhen und -breiten
- Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen
- Nichtbeachtung von Punkt 8 und 9
Bei nötigen Reparaturen durch Nichtbeachtung der angeführten Punkte kann der Vermieter für den Zeitraum der Instandsetzung pro Tag eine Schadenspauschale von 100 € für den entgangenen Gewinn geltend machen. Sollte eine Versicherung nicht leisten, verpflichtet sich der Mieter ein Darlehen in Schadenshöhe zur Deckung aufzunehmen. Für den eingetretenen Wertverlust steht dem Vermieter ein Pauschalbetrag von 15% der Reparaturkosten zu. Dem Mieter bleibt es vorbehalten einen geringeren Schaden nachzuweisen.
- Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen oder Fahrzeugtests
- Das mitnehmen von Haustieren und das Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet
Bei Nichtbeachtung wird dem Mieter eine Spezialreinigung in Rechnung gestellt